Am 25. März 2025 stellte das Projektteam dem Kreistag in einer öffentlichen Sitzung den aktuellen Sachstand des Planungsprozesses vor. Detaillierte Unterlagen dazu finden Sie im Ratsinformationssystems des Kreistages unter Vorgang 2025-19 – SD.NET RIM 4 | Landratsamt Sigmaringen
Im Folgenden fassen wir für Sie die wesentlichen Aspekte daraus zusammen:
Im Planungsprozess befindet sich das Projekt in der Vorplanung, in der ergebnisoffen mögliche rechtssichere Varianten für einen Verlauf einer Bundesstraße zwischen Mengen und Meßkirch untersucht werden. Aktuell befindet man sich in der Optimierung der Varianten.

Welche Varianten sind aktuell in der Vorplanung noch im Rennen (Stand: 11/2025)?

  • Variante A0 – vormals Nordtrasse gemäß BVWP
  • Variante A0.1 – optimiert am Knotenpunkt der B311/B313 bei Meßkirch

  • Variante A5 – entwickelt aus Variante A0 und A0.1 mit zusätzlichen Aus-/Umbaumaßnahmen auf den Bestandsstrecken der B 313

  • Variante C3A – vormals „Bürgertrasse“ (C1) in optimierter Form, die Konflikte mit dem Artenschutz reduziert

  • Variante G1 – entwickelt vom Planungsteam aus Variante F1

Einige Varianten werden dem Bundesministerium für Verkehr aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse nicht mehr zur weiteren Planung empfohlen. Gründe hierfür sind beispielsweise, dass die Trasse technisch nicht umsetzbar ist oder starke Eingriffe in Schutzgebiete vorliegen, bei denen die Voraussetzungen für eine Zulassung im Rahmen einer FFH-Ausnahmeprüfung nach § 34 BNatSchG nicht zu erwarten sind. Dies gilt für die Trassen AB1 (ehemals Waldtrasse), D1 (ehemals Südtrasse) und DE1 (ehemals Grenzwegtrasse). Die endgültige Entscheidung darüber trifft das Bundesministerium für Verkehr (BMV) als Vorhabenträger im Rahmen der Bund-Länder-Abstimmung (PA 1).

Es ist ein ergebnisoffener Planungsprozess, d.h. weitere (Unter-)Varianten können im Rahmen der Vorplanung (Variantensuche) hinzukommen und unterliegen dem gesetzlich gebotenen Abwägungsprozess. Die Anzahl der schlussendlich zu untersuchenden Varianten kann derzeit noch nicht fixiert werden. Zum Abschluss der Vorplanung erfolgt ein Variantenvergleich, der als Ergebnis zur Empfehlung einer Vorzugsvariante führt.

Wie erfolgt der Vergleich der Varianten? Wie findet man die Zielvariante?
Bei der ergebnisoffenen Bewertung der Varianten (Alternativen) spielen im Rahmen der Abwägung nicht nur Umweltbelange eine Rolle, sondern auch technisch-verkehrliche Gesichtspunkte, wirtschaftliche (Nutzen-Kosten-Verhältnis NKV) sowie sonstige öffentliche und private Belange.
Für die Gewichtung im vertieften Variantenvergleich werden folgende Belange (Umwelt Schutzgüter gem. Umweltverträglichkeitsgesetz), bewertet:

  • Die Schutzgüter Mensch (insbesondere menschliche Gesundheit), Tiere und biologische Vielfalt, Pflanzen und Biotope, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Belange der Forstwirtschaft, der Landwirtschaft, des kulturellen Erbes und Sachgüter, Raumstrukturelle Wirkung, verkehrliche Beurteilung, entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung, Wirtschaftlichkeit.
  • Die Belange „spezieller Artenschutz“ und „Natura 2000-Verträglichkeit“ stehen außerhalb der nummerischen Gewichtung. Hier wird auf Basis von Fachbeiträgen zum Artenschutz und zur Natura 2000-Verträglichkeit das Genehmigungsrisiko verbal-argumentativ abgeleitet und dem Ergebnis aus dem nummerischen Variantenvergleich gegenübergestellt.

Die Transformation von der Sach- in die Wertebene erfolgt durch die Ermittlung der Zielerreichungsgrade. Das „Ziel“ ist es, möglichst geringe Auswirkungen auf die jeweiligen Belange bzw. Schutzgüter zu verursachen. Die Variante mit den geringsten Auswirkungen auf ein Schutzgut erhält den Zielerreichungsgrad 100%, jene mit den größten Auswirkungen den Zielerreichungsgrad 0%. Die übrigen Varianten werden entsprechend der relativen Abstände zu den Extremen eingestuft.
Durch diese Methodik soll der Weg zur Findung einer Vorzugsvariante für die Planfeststellungsbehörde oder Gerichte und der interessierten Öffentlichkeit sowie für Betroffene transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.

Wie geht es weiter?
Ziel ist es, dass die Vorplanung seitens des Planungsträgers (Landkreis Sigmaringen) mit Empfehlung der Vorzugsvariante an den Vorhabenträger (Bund) im Jahr 2026 abgeschlossen werden kann. Voraussetzung ist hierfür die Durchführung und der Abschluss der Bund-Länder-Abstimmung PA 1 bis Ende 2025 und der PA 2 in 2026, kurz vor Abschluss der Vorplanung.

Wer entscheidet über eine Vorzugsvariante?
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) ist Vorhabenträger und entscheidet mit welcher Vorzugsvariante man in die weitere Entwurfs- und Genehmigungsplanung geht. Das Landratsamt Sigmaringen ist Planungsträger im Auftrag von bzw. in Vertretung für das Verkehrsministerium Baden-Württemberg sowie des Regierungspräsidiums Tübingen.