Im Sommer des Jahres 2022 lud das Landratsamt Sigmaringen die Öffentlichkeit zu einem Trassenworkshop ein, um Hinweise zur Straßenplanung B 311n / B 313 zwischen Meßkirch und Mengen zu erhalten.
Aufbauend zu diesem Workshop findet am Freitag, den 12. April zwischen 14 und 17 Uhr eine weitere öffentliche Veranstaltung im Landratsamt Sigmaringen statt. Zu den damaligen Hinweisen werden Rückmeldungen gegeben und weitere ergänzende Fragen können durch die anwe-senden Fachgutachter beantworten werden. Bereits eine halbe Stunde vorher ist der Veranstaltungsraum geöffnet.
Der Workshop wird in zwei Teilen durchgeführt: Zu Beginn wird über das Vorgehen der aktuell laufenden Variantenoptimierungen und zur Methodik des Variantenvergleichs informiert. Im zweiten und umfassenderen Teil des Workshops besteht dann die Möglichkeit, eigene Fragestellungen direkt mit den verschiedenen Fachgutachter und Projektmanager Thomas Blum in Kleingruppen zu erörtern.
Bitte um Anmeldung
Die Veranstaltung ist öffentlich. Aus organisatorischen Gründen wird jedoch um eine Anmeldung zu dem Fachworkshop bis einschließlich 07. April gebeten. Auf der Projektwebseite www.b311n-b313.de ist ein Anmeldeformular geschaltet.
„Mit diesem Fachworkshop wollen wir dem Versprechen aus dem Trassenworkshop vom Sommer 2022 nachkommen, Rückmeldungen zu damals erhaltenen Hinweisen und Fragen zu geben. Ergänzend zu großen öffentlichen Informationsveranstaltungen und den Facharbeitskreisen Verkehr und Umwelt, bietet dieser Fachworkshop einen weiteren Baustein des begleitenden Informations- und Dialogprozesses“, sagt Landrätin Stefanie Bürkle. „Das alles dient dazu, den derzeit laufenden Planungs- und Abwägungsprozess für die interessierte Öffentlichkeit weiterhin gut nachvollziehbar und transparent zu halten.“
„Die Arbeiten zum zweiten Teil der Umweltverträglichkeitsstudie haben begonnen“, sagt Projektmanager Thomas Blum. „Variantenentscheidungen sind noch nicht getroffen. Erst mit Abschluss der Umweltverträglichkeitsstudie und der Voruntersuchung können Variantenempfehlungen dem Land und Bund vorgelegt werden. Die letztendlichen Entscheidungen über Aus-scheiden von Varianten beziehungsweise zur Vorzugsvariante trifft das Bundesverkehrsministerium.“