Aufbauend auf einen Workshop im Sommer 2022 lädt der Landkreis Sigmaringen zu einer weiteren öffentlichen Veranstaltung zur Straßenplanung B 311n/B 313 zwischen Meßkirch und Mengen ein. Diese findet am Freitag, 28. Juni, von 14 bis 17 Uhr im Sigmaringer Landratsamt statt. Die Veranstalter gehen auf die damaligen Hinweise ein und beantworten weitere ergänzende Fragen. Geöffnet wird der Raum bereits um 13.30 Uhr. Ursprünglich war die Bürgerbeteiligung bereits für den 12. April vorgesehen, musste dann aber kurzfristig aus gesundheitlichen Gründen abgesagt werden.
Der Workshop wird in zwei Teilen durchgeführt: Zu Beginn bekommen die Teilnehmenden aktuelle Informationen über das Vorgehen bei den laufenden Variantenoptimierungen und zur Methodik des Variantenvergleichs. Im zweiten und umfassenderen Teil besteht die Möglichkeit, in Kleingruppen eigene Fragen mit Projektmanager Thomas Blum und den verschiedenen Fachgutachtern zu erörtern.
Die Veranstaltung ist öffentlich. Aus organisatorischen Gründen wird jedoch um eine Anmeldung bis Freitag, 21. Juni, über das entsprechende Formular auf der Projektwebseite b311n-b313.de gebeten.
„Mit diesem Fachworkshop wollen wir dem Versprechen aus dem Trassenworkshop vom Sommer 2022 nachkommen, Rückmeldungen zu damals erhaltenen Hinweisen und Fragen zu geben“, sagt Landrätin Stefanie Bürkle. „Ergänzend zu großen öffentlichen Informationsveranstaltungen und den Facharbeitskreisen Verkehr und Umwelt bietet dieser Fachworkshop einen weiteren Baustein des begleitenden Informations- und Dialogprozesses. Das alles dient dazu, den derzeit laufenden Planungs- und Abwägungsprozess für die interessierte Öffentlichkeit weiterhin gut nachvollziehbar und transparent zu halten.“
Wie Thomas Blum berichtet, haben die Arbeiten zum zweiten Teil der Umweltverträglichkeitsstudie begonnen. „Variantenentscheidungen sind noch nicht getroffen“, sagt der Projektmanager. „Erst mit Abschluss der Umweltverträglichkeitsstudie und der Voruntersuchung können Variantenempfehlungen dem Land und Bund vorgelegt werden. Die letztendlichen Entscheidungen über Ausscheiden von Varianten beziehungsweise zur Vorzugsvariante trifft das Bun-desverkehrsministerium.“