Technische Planung

Aufgabe ist, die in die engere Wahl kommenden Varianten genauer zu definieren und vorläufige „Baupläne“ zu erstellen. Auch die Kosten sind abzuschätzen.

Die technische Planung konstruiert, wo und wie die Straße konkret verläuft: in Kurven oder Geraden, über Brückenbauwerke, mit welcher Steigung, im Einschnitt oder auf dem Damm? Dies ist auch wichtig für die Beantwortung der Frage, wo wieviel Lärm ankommen wird. Daher muss die technische Planung frühzeitig die in die engere Wahl kommenden Varianten konkretisieren – und dann die Kosten abschätzen, denn die sind auch entscheidungsrelevant.

Was muss ein solcher Plan für die Varianten der neuen B311/B313 enthalten?

  • den „Querschnitt“ der Straße mit der Anzahl der Fahrstreifen je Fahrtrichtung und evtl. Standstreifen,
  • die Lage und Höhe der Straße. Sie bedingen zusammen mit dem Querschnitt den Flächenverbrauch und die Erdmassen, die bewegt werden müssen und in Kombination mit den prognostizierten Verkehrsmengen die Auswirkungen auf den Menschen und Umwelt (z.B. Lärm, Schadstoffe).
  • Auf- und Abfahrten, Kreuzungen und Anschlüsse an die anderen Straßen. Wo sind sie verkehrlich sinnvoll und wo passen sie hin? Und wie viel Fläche nehmen sie in Anspruch?
  • die notwendigen Entwässerungseinrichtungen und „Ingenieurbauwerke“ wie Brücken, Gewässerdurchlässe, Lärmschutzeinrichtungen, Tunnel oder Rückhaltebecken. Die Kosten hängen entscheidend davon ab, wie viele solcher Bauwerke in welcher Dimension erforderlich werden.