Geschichte der Planung und Verfahren

Raumordnungsverfahren

Erste Überlegungen zu einer Entlastung der Ortsdurchfahrten im Landkreis Sigmaringen wurden bereits in den 90er Jahren angestellt. Damals wurden verschiedene Varianten zur Entlastung der Ortsdurchfahrten im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens im Jahre 1996 untersucht (Übersichtskarte mit Varianten):

  • Nordtrasse
  • Nordtrasse mit Waldtrasse
  • Südtrasse
  • Grenzwegtrasse

Ergebnis des Raumordnungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung (Raumordnerische Beurteilung, Teil A Beschreibung Vorhaben und Trassenauswahlprozess, Teil B Beschreibung des Raums ohne Umweltsituation):

Die Nordtrasse war die raumordnerisch empfohlene Lösung. Sie wurde als Vorzugsvariante des Vorhabenträgers (Straßenbauverwaltung) gewählt.

Die sogenannte Nordtrasse, welche aus den Umgehungen der Ortsteile Engelswies und Vilsingen der Gemeinde Inzigkofen und der OU Sigmaringen (L 456) – Mengen besteht, bündelt den Verkehr von der B 32, B 311 und B 313 im Landkreis Sigmaringen und könnte damit, gemäß damaligen Untersuchungsergebnissen, bis zu 9 Orte vom Durchgangsverkehr entlasten.

Raumordnung – was ist das? Lesen Sie mehr auf den Seiten des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg. https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bauen/raumordnung/

Linienbestimmung

Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), legte einen Korridor für die B 311n/B313 neu fest. Die Linie wurde „bestimmt“.
Entsprechend dem Antrag auf Linienbestimmung des Regierungspräsidiums Tübingen (Straßenbauverwaltung) bestätigte das Bundesverkehrsministerium 1998 die Nordtrasse und bestimmte die Linienführung (Erläuterungsbericht zur Linienbestimmung).

Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans

Mit der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2003 und der Zurückstufung im Bedarfsplan 2004 in den “Weiteren Bedarf” (WB) wurden die Planungsarbeiten für den Vorentwurf und den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) gestoppt.

Einzelne Abschnitte der im Rahmen der Vorplanung untersuchten Südtrasse sind heute bereits gebaut. Hierzu gehören die Umgehung B 311 Meßkirch, im Bereich Krauchenwies der Neubau der L 286 sowie die Entlastungsstraßen bei Rulfingen und Mengen.

Aufnahme der neuen Planung

Dank dem großen Engagement der gesamten Region und deren politischen Vertretern ist es gelungen, dass das Gesamtprojekt B 311 n / B 313 zwischen Mengen und Meßkirch in dem vom Bundestag beschlossenen Bedarfsplan 2016 in den Vordringlichen Bedarf (VB) des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 aufgenommen wurde.

Projektdarstellung im Bundesverkehrswegeplan 2030: https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B311n-B313-G50-BW/B311n-B313-G50-BW.html

Damit ist die rechtliche Grundlage zur Aufnahme der neuen Planung geschaffen worden. Die Entwurfsplanung bis zum Planfeststellungsverfahren übernimmt der Landkreis Sigmaringen unter Beteiligung der 7 Kommunen, der IHK Bodensee-Oberschwaben und dem Regionalverband Bodensee-Oberschwaben.

>> Flyer „B311 – die zentrale West-Ost-Achse mit hoher Bedeutung für die Region“ (2016)

Vor- und Entwurfsplanung

Die Entscheidung für die Nordtrasse der bisherigen Verfahrensschritte ist anhand aktueller Richtlinien, gesetzlicher Vorgaben, Erhebungen, Analysen und Bewertungen der raumbezogenen Nutzungen und Umweltschutzgüter neu zu bewerten. Im Rahmen der Vorplanung werden alternative Trassenvarianten zu diskutieren und zu bewerten sein, die sich im Prüfraum zwischen der B311 und B313 bewegen.

Die Erarbeitung des Vorentwurfs wird durch eine informelle Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet.

Ergebnis der Vorplanung ist eine Vorzugsvariante, zu der gegebenenfalls nochmals ein Raumordnungs- und Linienbestimmungsverfahren notwendig sein wird. Daran schließt sich die Entwurfsplanung der Vorzugsvariante an, welche eine weitere Konkretisierung und Ausarbeitung der erstellten Planunterlagen darstellt (Vorentwurf).

Abschluss der Entwurfsplanung: „Gesehenvermerk“ des BMDV – Das heißt, der Bund genehmigt die Entwurfsplanung. Die Genehmigungsplanung kann auf dieser Grundlage begonnen und der Feststellungsentwurf erstellt werden. Danach kann der Antrag auf Planfeststellung gestellt werden. Das Planfeststellungsverfahren beginnt, dessen rechtskräftiger Beschluss Grundlage für die Erstellung der Ausführungsplanung und den Bau der Straße ist.

Was sind die Planungsschritte einer Straßenplanung? Lesen Sie mehr auf den Seiten des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg. https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/strassen/seiten/strassenplanung

Übersicht zu den Verfahrensschritten (eigene Darstellung in Anlehnung an die Grafik aus den Richtlinien zum Planungsprozess und der einheitlichen Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE))