Um eine möglichst verträgliche Trasse finden zu können, wird der gesamte Prüfraum flächendeckend untersucht.
Egal wo eine neue Straße durch den Landkreis führt, sie wird stets vorhandene Flächennutzungen berühren: Landwirtschaft, Wohn- und Gewerbegebiete, Schutzgebiete für Natur und Trinkwasser und Wald. All diese Flächen müssen genau untersucht werden, damit am Ende rechtssicher ist, wo die neue Straße verlaufen kann und wo sie nicht gebaut werden darf.
Damit sie einschätzen können, wie verträglich eine mögliche Trasse für Mensch, Umwelt und Natur ist, untersuchen die Gutachter vor allem
Als erster Schritt wurde zur Konkretisierung des erforderlichen Untersuchungsprogramms im Februar 2021 eine faunistische Planungsraumanalyse mit ergänzendem Untersuchungsprogramm Flora/Biotope erarbeitet.
Im Vorfeld der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sollen Gegenstand, Umfang und Methoden der UVP sowie sonstige für die Durchführung der UVP relevante Fragen erörtert werden. Diese Erörterung wird als Scoping – Verfahren bezeichnet.
Für den informellen Scoping-Termin am 12. Mai 2022 dienten folgende Unterlagen (Scoping-Papier) als inhaltliche Grundlage (Stand: April 2022). Außerdem finden Sie hier die Ergebnisdokumentation zum Scoping-Termin: